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Ich bin Daniel und derzeit als kaufmännischer Assistent der Geschäftsführung in einem Softwareentwicklungsunternehmen tätig.
In meiner beruflichen Tätigkeit beschäftige ich mich täglich mit kaufmännischen Fragestellungen. Ich erkläre gerne betriebswirtschaftliche Sachverhalte und freue mich darauf mein Wissen weiterzugeben.
Studiert habe ich Business Administration an der Fachhochschule in Erfurt. Durch meine beruflich Tätigkeit als Wirtschaftsprüfungsassistent habe ich mich mit zahlreichen Bilanzierungsfragestellungen auseinander gesetzt und kann daher auf ein breit gefächertes Wissen zurückgreifen.
Warum mir Nachhilfe Spaß macht?
Mir macht es Spaß betriebswirtschaftliche Sachverhalte zu erklären und mein Wissen weiterzugeben.
Ich bevorzuge Onlineunterricht, schließe aber Unterricht vor Ort nicht aus.
Mobilität:
Rad, öffentliche
Zeiten:
MorgensVormittagsMittagsNachmittagsAbends
Antworten auf Wissensfragen:
F: Was ist der Unterschied zwischen Bilanz, GuV und EÜR und welche Rückschlüsse kann man auf den ersten Blick aus den einzelnen ziehen?
Antwort:
Die Bilanz stellt eine umfassende Gegenüberstellung aller Vermögensbestandteile eines Unternehmens dar und wird an einem festgelegten Zeitpunkt erstellt: dem Bilanzstichtag. Die Bilanz besteht aus der Aktiva (Vermögenswerten) und der Passiva (Kapitalherkunft). Aus der Bilanz kannst du somit die Kapitalstruktur erkennen und in welchen Vermögenswerten das Kapital gebunden ist. Die Bilanz ist eine Stichtagsbetrachtung und beinhaltet dementsprechend Bestandsgrößen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist neben der Bilanz und dem Anhang ein weiterer Bestandteil des Jahresabschlusses. Die Gewinn- und Verlustrechnung beinhaltet Erfolgskonten (Ertrags- und Aufwandskonten). Aus der GuV ist insbesondere der Erfolg, also der Jahresüberschuss oder ggf. Jahresfehlbetrag abzulesen. Die GuV spiegelt die Aufwands- und Ertragsstruktur des Unternehmens innerhalb eines Geschäftsjahres wider. Die GuV ist demnach zeitraumbezogen.
Der Einnahmenüberschussrechnung ist ein steuerrechtlicher Begriff und eine Einnahmenrechnung für diejenigen die nicht nach dem EStG zu bilanzieren verpflichtet sind. Nach den gesetzlichen Vorschriften des EStGs werden die Einnahmen und Ausgaben erfasst und ein Überschuss ermittelt.